Tierabgabevertrag Nr.:.........
Zwischen dem Tierschutzverein Elbe-Elster e.V. / Tierheim-Herzberg (Elster)
und
Name:..................... Vorname:.....................
wohnhaft:................ Telefon:.
ausgewiesen durch Personalausweis/Reisepaß/Führerschein-Nr.: ..............................
(nachfolgend Erwerber/Erwerberin genannt)
wird folgender Vertrag rechtsverbindlich geschlossen:
Der/Die Erwerber/-in versichert die wahrheitsgemäße Beantwortung folgender Fragen :
Erlaubnis des Vermieters zur Tierhaltung liegt vor: ja / nein
Kinder: ja / nein eigene Wohnung/Haus: ja / nein
Haben Sie bereits ein Tier gehabt: ja / nein Tierart:
Halten Sie derzeit ein Tier: ja / nein Tierart:
Haben Sie bereits einmal ein Tier von einem Tierschutzverein übernommen? ja / nein
Tierschutzverein:
Ist gegen Sie ein Verfahren wegen des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz anhängig gewesen oder zur Zeit anhängig? ja / nein
Der Tierschutzverein/das Tierheim übereignet daraufhin dem/der Erwerber/-in folgendes Tier:
Art: ........................ Rasse: ......................
Farbe/besondere Merkmale: ..................................
Name: .................................. Alter:........................... männl./weibl. kastriert: ja / nein
Erfolgte Impfungen:........................................................ Impfpaß wurde übergeben: ja/nein
Besondere Eigenschaften, Fütterungs- und Pflegehinweise: ..............................................
Tätowierungs- bzw. Microchipnummer..................
eingetragen im Haustierregister:......................
gegen eine Schutzgebühr von:
Euro.................................. (inkl. Mwst.)
(Ende Seite 01)
§ 1
Pflichten des/der Erwerbers/-in
Der/Die Erwerber/-in verpflichtet sich, das Tier artgerecht zu unterzubringen, zu pflegen, zu füttern, im Bedarfsfall tierärztlich zu versorgen und regelmässig impfen zu lassen.Er/Sie gewährleistet, dass das Tier nicht zu Versuchszwecken sowie zur Zucht eingesetzt wird und während der Urlaubszeit oder anderer Abwesenheit eine tiergerechte Versorgung erfährt.Soweit aus veterinärmedizinischer Sicht keine Einwände bestehen, veranlasst er/sie bei Katzen die Kastration durch den Tierarzt.
Eine Hündin ist während der Läufigkeit so unter Aufsicht zu halten, dass keine Trächtigkeit entsteht. Die Ketten- bzw. sonstige Anbindehaltung ist bei Hunden verboten.
Ausschließlcih nach veterinärmedizinischer Indikation ist eine Einschläferung des Tieres unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und er aktuellen Tierheimordnung des Deutschen Tierschutzbundes durch einen Tierarzt vorzunehmen, bei medizinischer Indikation, die im Verhalten des Tieres liegt, ist der vorbenannte Tierschutzverein über die geplante Einschläferung zu informieren. Diese Informationspflicht besteht ebenfalls beim Abhandenkommen des Tieres.
Die Weitergabe des Tieres an Dritte ist ohne Zustimmung des Tierschutzvereines nicht möglich.
Nach Ablauf der Sechsmonatsfrist seit Fundanzeige sind Katzen und Hunde -falls dies nicht bereits geschehen ist- per Tätowierung bzw. mittels Microchips zu kennzeichnen und die Eintragung in das Zentrale Haustierregister des Deutschen Tierschutzbundes zu veranlassen.
§ 2
Rechte des Tierschutzvereines
Ein sich ausweisender und vom Tierschutzverein Elbe-Elster e.V. beauftragterVertreter eines Tierschutzvereines ist berechtigt, die Haltung des Tieres binnen 6 Monate nach der Übergabe zu prüfen und erforderlichenfalls Auflagen zu erteilen, deren Umsetzung nachkontrolliert wird. Das Betreten der Räumlichkeiten, in denen sich das Tier befindet oder üblich gehalten wird, ist zu gewähren.
Verletzt der Erwerber den Vertragsinhalt oder hat er zu den Fragen auf Seite -1- dieses Vertrages unrichtige Angaben gemacht, so hat dies die unverzügliche Rückgabe des Tieres an das Tierheim und die Auflösung dieses Vertrages zur Folge. Ein Anspruch auf Rückzahlung der Schutzgebühr besteht in diesem Falle nicht. Im Weigerungsfalle wird der Gerichtsweg für zulässig erklärt.
§ 3
Gewährleistung und Haftungsausschluß
Der/Die Erwerber/-in erklärt, dass er/sie das Tier ausreichend besichtigt hat. Hinweise zur Charakteristik des Tieres wurden durch das Tierheim erteilt bzw. wurde auf erkennbare Auffälligkeiten, wie Kinderfeindlichkeit, Bissigkeit etc., hingewiesen.
Die Geltendmachung von Ansprüchen wegen eventuell vorhandener oder nicht erkennbarer Mängel jedweder Art ist ebnso ausgeschlossen, wiefür durch das Tier hervorgerufener Schäden, die nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit auf seiten des Tierheimes/Tierschutzvereines beruhen.
Das Vorhandensein irgenwelcher Eigenschaften wird nicht zugesichert.Auf im Tierheim geborene Tiere, sowie auf Welpen, finden die gesetzlichen Gewährleistungsvorschiften Anwedndung.
Die Tierübergabe erfolgt im Anschluss an die Vertragsunterzeichnung.
§ 4
Rechte Dritter
Ein übernommenes Fundtier ist, wenn sich der Eigentümer binnen sechs Monaten nach Datum der Fundanzeige meldet und die Rückgabe fordert, unverzüglich an den Tierschutzverein herauszugeben.
Tiere, die dem Eigentümer durch eine strafbare Handlung abhanden gekommen sind, sind stets auf Verlangen herauszugeben.
§ 5
Datenschutz
Grundsätzlich gibt der Tierschutzverein keine Daten an Privatpersonen weiter, ausser, wenn begründeter Verdacht besteht, dass das Tier seinemfrüheren Eigentümer gestohlen oder auf sonstige Weise abhandengekommen war.
Behördenauskunft wird nur bei begründeter Nachfrage erteilt.
§ 6
Vertragsstrafe
Der Erwerber verpflichtet sich für den Fall des schuldhaften, erheblichen Verstoßes gegen seine aus diesem Vertrag übernommenen Pflichten gemäß § 1 Satz (1), (2) und (7) zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 250 €.
§ 7
Sonstiges
Der/Die Erwerber/-in eines Tieres wurde darauf hingewiesen, dass für das Tier keine Haftpflicht nach Verlassen des Tierheim-Geländes besteht. Der Abschluß einer solchen Versicherung wurde empfohlen.
Der/Die Erwerber/-in eines Hundes wurde auf die Pflicht zur Entrichtung der Hundesteuer hingewiesen.
Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.
Jede Änderung des Vetrages bedarf der Schriftform.
Die Unwirksamkeit einer Klausel berührt die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen nicht.
Erüllungsort ist der Sitz des Tierschutzvereines.
Ort: ..............................................................., den..................................
Tierschutzverein/Tierheim ..................... Erwerber/-in .............................................
(eine Liste der Zeichnungsberechtigten hängt im Tierheim aus)